HONORAR
Kosten & Gebühren
Unsere Vergütung richtet sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern keine individuelle Honorarvereinbarung getroffen wird. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Gegenstandswerts. Als Auftraggeber haften Sie für die Kosten.
In vielen Fällen können Sie eine Kostenerstattung erhalten, wenn der Gegner erfolgreich auf gerichtlichem Wege zur Zahlung verurteilt wird.
Sollten Sie den finanziellen Aufwand für einen Rechtsstreit scheuen, kommen möglicherweise Beratungshilfe (außergerichtlich) oder Prozesskostenhilfe (gerichtlich) für Sie in Frage.
Beratungshilfe können Sie vorab beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Das Formular haben wir
hier
für Sie zum Download bereitgestellt.
Bringen Sie den
Beratungshilfeberechtigungsschein bitte zum Beratungstermin mit. Bei Bewilligung zahlen Sie in der Regel nur eine
Selbstbeteiligung von 15,00 €.
Download: Antrag auf Beratungshilfe
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Gebühren- und Berufsordnung
BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung (BGBI. I S. 565)
RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (BGBI. I S. 718)
BORA Berufsordnung für Rechtsanwälte (BRAK-Mitt. 2005, S. 183)
Verantwortlich nach § 10 MDStV:
Verantwortlich für die Inhalte dieser Seiten ist Rechtsanwältin Dora Rother
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