Honorar

HONORAR

Kosten / Gebühren


Unsere  Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem  Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern keine Honorarvereinbarung  getroffen wird. Als Grundlage der Berechung wird somit der  Gegenstandswert herangezogen.
Auf die Vergütung haftet der Mandant als der jeweilige Auftraggeber.  Unter Umständen ist eine Kostenerstattung, nämlich bei erfolgreicher  gerichtlicher Geltendmachung durch den Gegner, zu erreichen. 
 
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie sich einen Rechtsstreit finanziell  nicht leisten können, stehen Ihnen evtl. die Beratungshilfe (im  außergerichtlichen Verfahren) oder die Prozess- bzw.  Verfahrenskostenhilfe (im gerichtlichen Verfahren) zur Verfügung.
 
In diesem Fall beantragen Sie die Beratungshilfe bitte vor der Beratung  bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Das erforderliche  Formular haben wir hier für Sie bereitgestellt.
 
Den Beratungshilfeberechtigungsschein bringen Sie dann bitte zum Termin mit.
 
Bei entsprechender Bewilligung von Beratungshilfe ist von Ihnen in der  Regel nur noch eine Selbstbeteiligung in Höhe von 15,00 € zu zahlen.

Download: Antrag auf Beratungshilfe

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Gebühren- und Berufsordnung

BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung (BGBI. I S. 565) 
RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (BGBI. I S. 718)
BORA Berufsordnung für Rechtsanwälte (BRAK-Mitt. 2005, S. 183)
 
 
Verantwortlich nach § 10 MDStV:  
Verantwortlich für die Inhalte dieser Seiten sind Rechtsanwälte Dora Rother und Jesko Rother 

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